Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 17.03.1988

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   BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84   

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BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84 (https://dejure.org/1988,84)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84 (https://dejure.org/1988,84)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 1 BvR 1092/84 (https://dejure.org/1988,84)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Ausstattungsschutz als vermögenswerte Rechtsposition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Rechtswegerschöpfung - Ausnahme - Anderes Verfahren

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 58
  • NJW 1988, 2594
  • MDR 1988, 750
  • DVBl 1988, 781
  • afp 1988, 403
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 BvL 9/75 - (BVerfGE 51, 193 ) entschieden, daß diese Neuregelung mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar ist, soweit danach der Name einer Lage, die kleiner als fünf Hektar ist, auch dann nicht in die Weinbergsrolle eingetragen werden kann, wenn er durch ein eingetragenes Warenzeichen geschützt ist.

    Ein wesentliches Ziel der Neuregelung war dabei, die rund 30 000 Lagebezeichnungen aus Gründen des Verbraucherschutzes und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinwirtschaft erheblich zu vermindern (vgl. zur Gesetzesgeschichte: BVerfGE 51, 193 (194 ff.)).

    Das Bundesverfassungsgericht habe den verfassungsrechtlichen Schutz des eingetragenen Warenzeichens anerkannt (BVerfGE 51, 193 ).

    Die genannten Vorschriften verbieten die Eintragung und damit die Verwendung von Kleinlagenamen, sofern nicht die Voraussetzungen der besonders normierten Ausnahmefälle (§ 10 Abs. 3 Satz 2 und nunmehr auch § 65 a WeinG ) erfüllt sind (vgl. BVerfGE 51, 193 >204 f.<).

    Aus beiden Gesetzen kann keine subjektive Rechtsposition hergeleitet werden, vielmehr wird die Herkunftsangabe danach lediglich mittelbar, aufgrund einer Reflexwirkung des objektiven Rechts, geschützt (vgl. BVerfGE 51, 193 >207 ff., 211 ff., 214 f.<).

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat das "schutzfähige, rechtmäßig eingetragene und aufrechterhaltene" Warenzeichen als eine vermögenswerte Rechtsposition angesehen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet ist (BVerfGE 51, 193 >216, 218<).

    aa) Voraussetzung des Schutzes nach Art. 14 GG ist, daß es sich beim Ausstattungsrecht um ein subjektives vermögenswertes Recht handelt, das dem Berechtigten von der objektiven Rechtsordnung ebenso ausschließlich wie Eigentum an einer Sache zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet ist (vgl. etwa: BVerfGE 45, 142 >179< - Forderung des Verkäufers; 51, 193 >216 f.< - Warenzeichenrecht; 68, 193 >222< - schuldrechtliche Forderung; 70, 278 >285< - steuerlicher Erstattungsanspruch).

    Daraus folgt aber nicht, daß das Schutzgut des § 25 WZG wie bei § 3 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) die Lauterkeit des geschäftlichen Verkehrs, die Institution des Wettbewerbs wäre (vgl. dazu BVerfGE 51, 193 >214 f.<).

    Das gilt nicht nur für den privaten Bereich des Einzelnen, sondern auch für seine wirtschaftliche Betätigung (BVerfGE 51, 193 >218<).

    Es handelt sich vielmehr um einen Eingriff in das geschützte Recht, der mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 51, 193 >220<).

    Denn die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums schützt als Bestandsgarantie die konkrete Befugnis in der Hand des einzelnen Berechtigten (BVerfGE 51, 193 >220< m.w.N.).

    Bereits in der Entscheidung vom 22. Mai 1979 ist das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen, daß sich § 10 WeinG grundsätzlich auch auf warenzeichenrechtlich geschützte Lagenamen erstreckt (BVerfGE 51, 193 >205, 219 f.<).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    aa) Voraussetzung des Schutzes nach Art. 14 GG ist, daß es sich beim Ausstattungsrecht um ein subjektives vermögenswertes Recht handelt, das dem Berechtigten von der objektiven Rechtsordnung ebenso ausschließlich wie Eigentum an einer Sache zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet ist (vgl. etwa: BVerfGE 45, 142 >179< - Forderung des Verkäufers; 51, 193 >216 f.< - Warenzeichenrecht; 68, 193 >222< - schuldrechtliche Forderung; 70, 278 >285< - steuerlicher Erstattungsanspruch).

    bb) Die Eigentumsgarantie soll dem Träger des Grundrechts einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung seines Lebens ermöglichen (BVerfGE 68, 193 >222< m.w.N.).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    Die Verfassungsbeschwerde ist als außerordentlicher Rechtsbehelf konzipiert, der rechtskräftige Gerichtsentscheidungen nur ausnahmsweise in Frage stellen soll (vgl. BVerfGE 22, 287 >290 f.<; 68, 376 >379 f.<).

    Sie ist nicht zulässig, wenn dem Beschwerdeführer ein Weg zur Verfügung steht, auf dem er die Beseitigung der Grundrechtsverletzung ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erreichen kann (vgl. BVerfGE 33, 247 >258<; 51, 130 >139<; 63, 45 >58<; 68, 376 >380<).

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    Der Beschwerdeführerin war es nicht zuzumuten, die Nichtzulassung der Revision in der letzten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit der Beschwerde nach § 132 Abs. 3 VwGO anzufechten; denn es bestand keine Aussicht, dadurch die Eröffnung einer weiteren Instanz zu erreichen (vgl. BVerfGE 16, 1 >3<).

    Entscheidend ist, ob die Beschwerdeführerin im Ergebnis mit ihrem Begehren im weiteren Verfahren noch Erfolg haben konnte (vgl. BVerfGE 8, 222 >225 f.<; 16, 1 >2<).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    Rechtsausführungen in den Gründen einer Entscheidung schaffen für sich allein keine Beschwer im Rechtssinne (BVerfGE 8, 222 >224<).

    Entscheidend ist, ob die Beschwerdeführerin im Ergebnis mit ihrem Begehren im weiteren Verfahren noch Erfolg haben konnte (vgl. BVerfGE 8, 222 >225 f.<; 16, 1 >2<).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    Dies liegt im Bereich der Anwendung einfachen Rechts und kann von Verfassungs wegen nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 72, 155 >170<).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt deshalb, daß ein Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (BVerfGE 74, 102 >113< m.w.N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    c) Die beanstandete Regelung läßt keine Auslegung zu, in der sie mit Art. 14 GG vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 69, 1 >55<).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    aa) Voraussetzung des Schutzes nach Art. 14 GG ist, daß es sich beim Ausstattungsrecht um ein subjektives vermögenswertes Recht handelt, das dem Berechtigten von der objektiven Rechtsordnung ebenso ausschließlich wie Eigentum an einer Sache zur privaten Nutzung und zur eigenen Verfügung zugeordnet ist (vgl. etwa: BVerfGE 45, 142 >179< - Forderung des Verkäufers; 51, 193 >216 f.< - Warenzeichenrecht; 68, 193 >222< - schuldrechtliche Forderung; 70, 278 >285< - steuerlicher Erstattungsanspruch).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
    Der Gesetzgeber kann allerdings, wenn sich eine Reform des geltenden Rechts als notwendig erweist, vor der Entscheidung stehen, bisher eingeräumte rechtliche Befugnisse zu beseitigen oder zu beschränken (BVerfGE 45, 297 >331 f.<).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 159/58

    Erteilung der Einwilligung zur Fortführung einer Firma durch den Konkursverwalter

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 142.80

    Änderung eines Streitwertbeschlusses

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (vgl. BVerfGE 78, 58 ).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann ein Beschwerdeführer als Voraussetzung der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 52, 380 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Der Beschwerdeführer hat gegen die Verwertungsakte jeweils Widerspruch erhoben; der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist damit gewahrt (vgl. BVerfGE 16, 124 ; 78, 58 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 u.a. -, NStZ 2000, S. 489 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung

    Zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage im Prozeßkostenhilfeverfahren durch das Beschwerdegericht bei Berufungsbeschränkung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im Asylverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylantrag - Asylklage - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 88
  • MDR 1988, 750
  • NVwZ 1988, 718
  • DVBl 1988, 630
 
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Wird zitiert von ... (349)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Diese darf zwar die Beschreitung des Rechtsweges nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (BVerfGE 54, 94 [96 f.]; st. Rspr.), braucht aber einen Instanzenzug nicht vorzusehen (BVerfGE 65, 76 [90]).

    Sieht sie aber einen solchen vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen dem Bürger wie dem Ausländer (BVerfGE 67, 43 [58]) die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 54, 94 [96 f.], jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Sieht sie aber einen solchen vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen dem Bürger wie dem Ausländer (BVerfGE 67, 43 [58]) die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 54, 94 [96 f.], jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Sieht sie aber einen solchen vor, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen dem Bürger wie dem Ausländer (BVerfGE 67, 43 [58]) die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen bestehenden Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 [274 f.]; 54, 94 [96 f.], jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Diese darf zwar die Beschreitung des Rechtsweges nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (BVerfGE 54, 94 [96 f.]; st. Rspr.), braucht aber einen Instanzenzug nicht vorzusehen (BVerfGE 65, 76 [90]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Zur Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne von Art. 19 Abs. 4 GG gehört auch, daß dem Unbemittelten, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, die Anrufung der Gerichte nicht unbillig erschwert wird (BVerfGE 10, 264 [268]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1983 - 19 B 20074/82
    Auszug aus BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
    Zur näheren Begründung bezog sich der Senat auf seinen Beschluß vom 6. April 1983-19 B 20074/82-.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht unzumutbar erschwert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 -, BVerfGE 77, 275 [284]; Beschluss vom 17. März 1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 [99]; Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvR 1324/90 -, BVerfGE 84, 366 [369 f.]; Beschluss vom 5. Dezember 2001, a.a.O., BVerfGE 104, 220 [232]).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es den Gerichten also, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ).
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